Rechtsanwalt Andreas Ackenheil berät Sie umfassend in allen
Rechtsfragen des Verkehrsrechts
Die Anwaltskanzlei Ackenheil | Mainz ist eine zivil- und
wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei bei Mainz,
im Herzen Rheinhessens, vor den Toren Frankfurts.
Durch ständige Fortbildungen, einen intensiven Austausch mit
Fachkollegen und eine aktive Vernetzung mit
weiteren Spezialisten können wir Sie kompetent in allen Fragen des
Rechts fachkundig unterstützen.
Selbstverständlich vertreten wir die Interessen unserer Mandanten
deutschlandweit.
Eines der Schwerpunkte der Ackenheil Anwaltskanzlei bilden u.a. das
Verkehrsrecht .
Weitere Rechtsgebiete unter:
www.ackenheil-anwaltskanzlei.de
Verkehrsrecht
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Die Kosten des Anwaltes zahlt –
bis auf extreme Ausnahmefälle – immer die Versicherung des
schuldigen Unfallgegners.
Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten
Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Auch wenn Sie unschuldig in
einen Unfall geraten sind, hat die gegnerische Versicherung immer
handfeste eigene Interessen, gegen die Sie allein kaum ankommen –
Recht haben und Recht bekommen sind dann schnell zwei sehr
unterschiedliche Dinge.
Die Kosten für Ihren
Verkehrsanwalt werden komplett von der gegnerischen Versicherung
übernommen, wenn Ihr Unfallgegner allein für den Unfall
haftet.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei der
Unfallschadenregulierung, Schmerzensgeldfragen und bei der
Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.Die Ackenheil Anwaltskanzlei
vertritt die Geschädigten von Verkehrsunfällen und hilft Ihnen
dabei, einen entsprechenden Schadensausgleich durchzusetzen. Bei
Unfall- Geschädigten ist zu betonen, dass diese für die Kosten
eines Rechtsanwaltes nicht aufzukommen haben. Die Kosten des
Rechtsanwaltes eines Verkehrsunfalls- Geschädigten müssen in
Verkehrsunfallsachen stets von dem Schädiger bzw. dessen
Haftpflichtversicherung im Rahmen des Schadensersatzausgleiches
getragen werden. Aber auch Schädigern, die ihr Prozessrisiko
verringern möchten, bieten wir kompetente Beratung an.
Bei einem Unfallschaden
haben Sie ein Recht auf :
• einen Anwalt Ihrer Wahl
• auf die freie Wahl der
Reparaturwerkstatt
• freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren
lassen
• freie Wahl des Gutachters
• einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für
den Nutzungsausfall
• den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag
• Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der
Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als
30 Prozent übersteigen.
Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines
gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet.
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Mainz |
Rechtsanwalt Andreas Ackenheil setzt sich im Bereich des
Verkehrsrechts für Ihre Ansprüche ein:
UNFALLVERLETZUNGEN bedingt durch
einen Verkehrsunfall.
• Anspruch auf
Schmerzensgeld
• Ersatz Ihres Verdienstausfalls
• Ersatz der Heilbehandlungskosten –
falls die Krankenversicherung nicht eintritt
• Kosten der Kurbehandlung
• Umschulungsmaßnahmen
• Orthopädische Hilfsmittel
• Übernahme der Unterhaltsverpflichtungen
Auch berät sie Rechtsanwalt Andreas Ackenheil bei der Abwehr von
Bußgeldbescheiden und bei Verkehrsverstößen .
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