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Die Kosten des Anwaltes zahlt – bis auf extreme Ausnahmefälle – immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners.
Mögliche Ansprüche können erst mit einer kompetenten Rechtsvertretung durchgesetzt werden. Auch wenn Sie unschuldig in einen Unfall geraten sind, hat die gegnerische Versicherung immer handfeste eigene Interessen, gegen die Sie allein kaum ankommen – Recht haben und Recht bekommen sind dann schnell zwei sehr unterschiedliche Dinge.

Die Kosten für Ihren Verkehrsanwalt werden komplett von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn Ihr Unfallgegner allein für den Unfall haftet.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei der
Unfallschadenregulierung, Schmerzensgeldfragen und bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen.Die Ackenheil Anwaltskanzlei vertritt die Geschädigten von Verkehrsunfällen und hilft Ihnen dabei, einen entsprechenden Schadensausgleich durchzusetzen. Bei Unfall- Geschädigten ist zu betonen, dass diese für die Kosten eines Rechtsanwaltes nicht aufzukommen haben. Die Kosten des Rechtsanwaltes eines Verkehrsunfalls- Geschädigten müssen in Verkehrsunfallsachen stets von dem Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung im Rahmen des Schadensersatzausgleiches getragen werden. Aber auch Unfallverursacher, die ihr Prozessrisiko verringern möchten, bieten wir kompetente Beratung an.


Bei einem Unfallschaden haben Sie ein Recht auf :

• einen Anwalt Ihrer Wahl

• auf die freie Wahl der Reparaturwerkstatt

• freie Entscheidung, ob und wie Sie den Schaden reparieren lassen

• freie Wahl des
Gutachters

• einen Mietwagen während der Reparatur oder eine Entschädigung für den Nutzungsausfall

• den zur Reparatur erforderlichen Geldbetrag

• Reparatur, solange die Reparaturkosten die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs nicht um mehr als 30 Prozent übersteigen.

Andernfalls erhalten Sie den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges erstattet.


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Rechtsanwalt Andreas Ackenheil setzt sich im Bereich des Verkehrsrechts für Ihre Ansprüche ein:

UNFALLVERLETZUNGEN bedingt durch einen Verkehrsunfall.

• Anspruch auf Schmerzensgeld

• Ersatz Ihres Verdienstausfalls

• Ersatz der Heilbehandlungskosten –
falls die Krankenversicherung nicht eintritt.. usw.

Auch berät sie Rechtsanwalt Andreas Ackenheil bei der Abwehr von Bußgeldbescheiden und bei Verkehrsverstößen .

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Rechtsanwalt Andreas Ackenheil berät Sie umfassend in allen Rechtsfragen des Verkehrsrechts

Die Anwaltskanzlei Ackenheil | Mainz ist eine zivil- und wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei bei Mainz, im Herzen Rheinhessens, vor den Toren Frankfurts.
Durch ständige Fortbildungen, einen intensiven Austausch mit Fachkollegen und eine aktive Vernetzung mit weiteren Spezialisten können wir Sie kompetent in allen Fragen des Rechts fachkundig unterstützen.
Eines der Schwerpunkte der Ackenheil Anwaltskanzlei bilden u.a. das Verkehrsrecht .

Weitere Rechtsgebiete unter: www.ackenheil-anwaltskanzlei.de

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Raiffeisenstrasse 23 a

55270 Klein-Winternheim / Mainz

Tel.: 0 61 36 / 76 28 33

Fax: 0 61 36 / 76 32 91

E-Mail: [email protected]



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