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Interessante Urteile zum Thema Verkehrsrecht


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Auto Zusammenstoß mit einem Pferd

Schadenersatz nach Verkehrsunfall mit einem Pferd: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen Auto und einem auf der Straße befindlichen Pferd
Die einem Pferd typischerweise anhaftende Tiergefahr hat sich realisiert, wenn der Schaden auf der Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens und der dadurch hervorgerufenen Gefährdung beruht, was auch der Fall ist, wenn ein Tier ausbricht und ein Verkehrshindernis bildet.
OLG Celle: Ein Mitverschulden der Fahrerin des Unfallfahrzeugs und die Betriebsgefahr des von ihr geführten Fahrzeugs treten bei Abwägung der Verursachungsbeiträge des beklagten Tierhaltes und der Fahrerin des Unfallfahrzeugs zurück, da der Tierhalter nicht nur zu verantworten hatte, dass sich das Pferd im öffentlichen Verkehrsraum befand, sondern auch, dass er das direkt vor dem Unfall auf dem Mittelstreifen laufende Pferd aus seiner Sicht rechts überholt hat und vor ihm zum Stehen gekommen ist und das Pferd dadurch aufgescheucht und verdeckt hatte.(Az:20 U 43/15). Urteile Sammlung zum Pferderecht: www.pferdeanwalt-pferderecht.de


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Autobahn - Tempolimit

„Ende der Autobahn“ ordnet kein neues Tempolimit an
OLG Hamm: Tempo 50 nur nach Ortsschild oder bei dichter Bebauung
Nach einer Autobahnabfahrt in einer Ortschaft, müssen Autofahrer nicht automatisch auf Tempo 50 Abbremsen. Dies ist nur dann so, wenn die Ortschaft ausgeschildert oder die geschlossene Bebauung eindeutig erkennbar ist, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Az.: 5 RBs 34/15).



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Abschleppkosten

Vollkasko zahlt nicht für Abschleppen eines ausgebrannten Fahrzeugs
OLG Karlsruhe: Leistungspflicht nur bei Fahrzeugen mit Restwert
Brennt ein Kraftfahrzeug völlig aus, so muss eine Vollkaskoversicherung nur den Fahrzeugwert ersetzen. Für die Abschleppkosten eines erkennbar wertlosen Fahrzeugs muss die Versicherung dagegen nicht aufkommen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe (Az.: 12 U 101/15)


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Schlagloch auf der Autobahn

Land haftet für vermeidbares Schlagloch auf der Autobahn
OLG Hamm: Falsches Füllmaterial für Gullyschächte
Das jeweilige Bundesland muss für Schäden durch ein Schlagloch auf der Autobahn haften, wenn das Schlagloch vermeidbar war. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm zugunsten eines Autofahrers aus Oberhausen entschieden (Az.: 11 U 52/12).


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Unfall durch geöffnete Autotüre
Geöffnete Tür sind meist Grund für einen Unfall - Rammt ein Lkw die nur für einige Sekunden geöffnete Tür eines parkenden Autos, muss grundsätzlich der Halter des Pkws für den Schaden voll haften. Denn wird bei einem parkenden Auto die geöffnete Fahrzeugtür beschädigt, ist nach dem ersten Anschein von einer „fahrlässigen Sorgfaltspflichtverletzung“ des Ein- oder Aussteigenden auszugehen, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 10. März 2014, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 331 C 12987/13)


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Halteverbot
Sind an einem Halteverbotsschild mehrere weitere Verkehrszeichen angebracht, unter anderem auch ein mit einer zeitlichen Begrenzung versehenes Zusatzschild, so gilt dieses nur für das Verkehrszeichen direkt darüber. In dem Fall war der Wagen eines Autofahrers zu Recht abgeschleppt worden, weil er die Schilder falsch gedeutet hatte.BVG, 3 C51/02


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Toleranzen bei der Geschwindigkeitsmessung
Folgt ein Polizeiwagen einem Pkw, um auf diese Weise eine Geschwindigkeitsmessung durchzuführen, so ist bei dem im Polizeifahrzeug abgelesenen Geschwindigkeitswert ein Toleranzabzug von 20 Prozent ausreichend, aber auch erforderlich. Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Messung ist weiter eine genügend lange Messstrecke, ein gleich bleibender kurzer Abstand sowie möglichst ein justierter Tachometer. Bei einer Geschwindigkeit von über 90 km/h sollte ein Abstand von 100 Meter nicht über- und die Messstrecke von 500 Meter nicht unterschritten werden. Wenn allerdings der Nachfahrabstand zu gering ist, insbesondere den halben Tachometerwert unterschreitet, liegt eine Unverwertbarkeit der Messung nahe. Hier wird man häufig nicht ausschließen können, dass sich der Vorausfahrende durch das dichte Auffahren bedrängt oder sogar gefährdet fühlte und deshalb schneller als beabsichtigt fuhr. jlp Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, Az.: 211 Ss 34/04 flvbw


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Schaden durch herabfallenden Ast
Ein im Stadtgebiet ordnungsgemäß am Straßenrand unter einer Linde parkendes Taxi wurde durch einen herabfallenden Ast beschädigt. Der Taxifahrer wollte von der Stadt den an seinem Wagen entstandenen Schaden ersetzt haben. Die zuständige Behörde wies darauf hin, dass eine erst kürzlich durchgeführte Sichtkontrolle keine Anzeichen für einen Astbruch ergeben hätte und lehnte jegliche Zahlung ab. Der Geschädigte gab sich damit nicht zufrieden und klagte.
Das Oberlandesgericht Hamm machte die Haftung der verkehrssicherungspflichtigen Kommune nicht davon abhängig, ob ein bestimmtes Schadensbild eines Baumes, das Veranlassung zur genaueren Untersuchung gegeben hätte, für den entstandenen Schaden eines Dritten ursächlich geworden ist. Die Haftung ist vielmehr auch dann zu bejahen, wenn die konkrete Ursache des Astabbruches nicht festgestellt werden kann, das Bruchrisiko aber bei einer fachmännischen Untersuchung deutlich geworden und deshalb zu beseitigen gewesen wäre.

Anwalt | Rechtsanwalt | Verkehrsrecht | Mainz Autobahnrichtgeschwindigkeit
Allein die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf der Autobahn stellt kein Fehlerverhalten dar, an dessen Verletzung sich unmittelbar Sanktionen knüpfen. Bei Tageslicht auf einer trockenen Autobahn ohne großes Verkehrsaufkommen ist eine Geschwindigkeit von 200 bis 210 km/h nicht unangepasst. Allein der Umstand, dass die Autobahn eine leichte Linkskurve macht, begründet auch keine Verpflichtung zur Reduzierung der Geschwindigkeit. jlp So entschied das Amtsgericht in Stuttgart, Az.: 7 C 2553/02 flvbw

Urteile zum Rotlichtverstoss | Anwalt | Rechtsanwalt | Verkehrsrecht | Mainz Autobahnrichtgeschwindigkeit
Ein Autofahrer war an einer Ampel bei "Grün" angefahren, musste dann aber wieder anhalten, weil der kreuzende Verkehr noch nicht an ihm vorbei war. Er konnte erst wieder starten als die Ampel erneut "Rot" zeigte. Dies ist dennoch kein "qualifizierter Rotlichtverstoß", urteilten die Richter. Grund: Die Ampel außerhalb seines Sichtfeldes.OLG Stuttgart , 4U11

Rote Ampel gilt zwingend | Anwalt | Rechtsanwalt | Verkehrsrecht | Mainz
Ein Fußgänger, der in der Rotphase der für ihn maßgebenden Fußgängerampel plötzlich auf die Fahrbahn läuft, ohne sich über den herannahenden Verkehr zu vergewissern, handelt in aller Regel grob fahrlässig. Daran ändert sich nichts, wenn die Fußgängerampel für die Gegenfahrbahn bereits grünes Licht zeigte. Behauptet der Kraftfahrer, dass er die Haltelinie noch bei gelbem Ampellicht überfahren habe, dann begründet dies keine Sorgfaltspflichtverletzung, wenn das Umschalten der Ampel erst so kurz vor Erreichen der Kreuzung erfolgt, dass der Bremsweg bei mittlerem Bremsen nicht ausreicht, um noch vor der Kreuzung zum Stehen zu kommen. Dem verletzten Fußgänger stehen jedenfalls keine Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu. jlp Gerichtsurteil Kammergericht Berlin, Az.: 22 U 193/05 flvb

Verkehrsunfall: Ausweichen bei Auftauchen von Wild - Geschwindigkeitsverringerung des Entgegenkommenden - Reparaturkosten - Inanspruchnahme der Kaskoversicherung | Anwalt | Rechtsanwalt | Verkehrsrecht | Mainz
Fährt der Fahrer eines Pkw langsam, weil er ein neben der Straße stehendes Reh bemerkt hat, so ist ihm bei Gegenverkehr zuzumuten, von einem Ausweichen auf die linke Fahrbahnhälfte abzusehen, wenn das Reh auf die Fahrbahn tritt.Einem Kraftfahrer, der bei einer abendlichen Fahrt auf einer Bundesstraße bemerkt, dass seine Fahrbahnhälfte von einem entgegenkommenden Pkw ohne ersichtlichen Grund immer mehr in Anspruch genommen wird, ist zuzumuten, seine Geschwindigkeit durch scharfes Bremsen erheblich zu verringern. Lässt der Inhaber eines voll ausgelasteten Kfz-Reparaturbetriebes seinen Unfallwagen in der eigenen Werkstätte reparieren, so hat ihm der Gegner den Betrag zu ersetzen, den ein Dritter für die Arbeiten hätte bezahlen müssen.Der Inhaber des beim Unfall beschädigten Kfz ist gegenüber dem Schädiger nicht verpflichtet, seine Kaskoversicherung in Anspruch zu nehmen.OLG München 10 U 1976/63

Alkohol am Steuer - nur die Blutalkoholkonzentration zählt | Anwalt | Rechtsanwalt | Verkehrsrecht | Mainz
Wird bei einem Fahrzeugführer, der im öffentlichen Straßenverkehr durch unsichere Fahrweise aufgefallen ist, eine Atemalkoholprüfung vorgenommen, so kann dieser vom Polizeibeamten festgestellte Wert nicht in eine Blutalkoholkonzentrationsmessung umgerechnet werden. Dies auch dann nicht, wenn in kurzen Abständen die Atemalkoholkonzentration nochmals nachgemessen wird. jlp Entscheidung Verkehrsrecht: Kammergericht in Berlin, Az.: 1 Ss 515/06 (32/07)flvbw

Erhöhte Sorgfaltpflicht beim Rückwärtsfahren | Anwalt | Rechtsanwalt | Verkehrsrecht | Mainz
Die erhöhten Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren (§§ 9 Abs. 5 StVO) dienen dem Schutz des Verkehrsraumes, in den das Fahrzeug fahren soll und den der Fahrer nicht so gut einsehen kann wie beim Vorwärtsfahren.Kommt es auf einem Parkplatzgelände im Zuge des Rückwärtsfahrens aus einer Parkbox zu einer Kollision mit einem stehenden Fahrzeug, mit dem der Kläger zuvor aus einem Parkhafen ausgefahren war, so spricht der Anscheinsbeweis gegen den Rückwärtsfahrer. Der Umstand, dass der Kläger zuvor seinerseits ebenfalls rückwärts aus einer Parkbox ausgefahren war, wirkt sich nicht mehr unfallursächlich aus, nachdem er angehalten hatte, um seine Ehefrau einsteigen zu lassen.
KG Berlin 12. Zivilsenat | 12 U 108/09 Vollständige Urteil


Segways und E-Roller müssen auf Fußgänger aufpassen beim Rückwärtsfahren | Anwalt | Rechtsanwalt | Verkehrsrecht | Mainz
OLG Koblenz: Vorrang für Fußgänger auf kombiniertem Fuß- und Radweg

Auf einem kombinierten Fuß- und Radweg haben Fußgänger „absoluten Vorrang“ vor „Elektrokleinstfahrzeugen“ wie Elektrorollern oder Segways. Bei einem Unfall kann daher die Mithaftung auch eines unachtsamen Fußgängers ausscheiden, wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Freitag, 27. September 2019, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 12 U 692/18). Fußgänger müssen danach nicht ständig auf der Hut sein, um schnell ausweichen zu können.

Im Streitfall geht es um einen Unfall im Juli 2016. Ein Fußgänger machte auf einem kombinierten Geh- und Radweg Fotos, als eine Gruppe von Segway-Fahrern nahte. Als der Fußgänger ein Stück rückwärts ging, stieß er mit einer Segway-Fahrerin zusammen. Die Frau stürzte und hat sich nach eigenen Angaben erheblich verletzt. Dafür verlangt sie ein Schmerzensgeld.

Wie schon das Landgericht Mainz wies nun auch das OLG die Klage ab. Nach der geltenden Rechtslage habe der Fußgänger auf dem kombinierten Fuß- und Radweg „absoluten Vorrang“ gehabt. Zur Begründung verwiesen die Koblenzer Richter auf die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (damals Mobilitätshilfenverordnung).

Danach müssten Fußgänger nicht ständig aufpassen, ob ein Elektrofahrzeug naht, so das OLG. Sie dürften vielmehr darauf vertrauen, dass umgekehrt die Fahrerinnen und Fahrer von Rollern und Segways aufpassen, Warnsignale geben und gegebenenfalls Bremsen, wenn ein Fußgänger nicht rechtzeitig reagiert.

Diese „erhöhten Sorgfaltspflichten“ habe die Klägerin nicht beachtet, entschied das OLG. Sie sei auch nach ihren eigenen Angaben nicht sicher gewesen, dass der Fußgänger sie wahrgenommen hatte. Zwar sei auch der Fußgänger unachtsam rückwärts gegangen. Die Segway-Fahrerin treffe aber ein derart hohes Verschulden am Zustandekommen des Unfalles, dass ein etwaiges Mitverschulden des Fußgängers zurücktrete, so das OLG in seinem auch bereits schriftlich veröffentlichten Urteil vom 6. April 2019. Segway- und E-Roller-Fahrer müssten „bis zum Stillstand“ abbremsen, wenn dies nötig ist, um eine Gefährdung von Fußgängern zu vermeiden, forderten die Koblenzer Richter.



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